Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Kaufverträge, die zwischen der

Juwelier Hoffmann GmbH
Altmarkt 10a
01067 Dresden

im Folgenden „Anbieter“ und unseren Kunden, im Folgenden „Kunde“ geschlossen werden.

I.  Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte der Juwelier Hoffmann GmbH, mit Verbrauchern und Unternehmern (im folgenden „KUNDE“ genannt) im Bereich des Warenvertriebs von Edelmetallen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Juwelier Hoffmann GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit der Juwelier Hoffmann GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten.

(4) Die Geschäftsbedingungen von der Juwelier Hoffmann GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von der Juwelier Hoffmann GmbH abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennt die Juwelier Hoffmann GmbH nicht an, es sei denn die Juwelier Hoffmann GmbH hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von der Juwelier Hoffmann GmbH gelten auch dann, wenn die Juwelier Hoffmann GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von der Juwelier Hoffmann GmbH verwandten Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN die Lieferung an die KUNDEN vorbehaltlos ausführt.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher

Kein Widerrufsrecht

Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB besteht auch für Verbraucher kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (die Juwelier Hoffmann GmbH) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von der Juwelier Hoffmann GmbH im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN dar, bei der Juwelier Hoffmann GmbH, Waren zu bestellen.

(2) Bei der Abgabe einer Kauforder zu einem von der Juwelier Hoffmann GmbH angebotenen Artikel per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der KUNDE mit Zugang des Auftrages bei der Juwelier Hoffmann GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Bei der Bestellung durch Eingabe auf der Internetplattform von der Juwelier Hoffmann GmbH gibt der KUNDE gemäß nachfolgend genannter Einzelschritte ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab:

(a) Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ kann der KUNDE die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Kauforder wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der KUNDE kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Feldes „kaufen“ gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot gegenüber der Juwelier Hoffmann GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages.

(b) Nach der Bestellung erhält der KUNDE von der Juwelier Hoffmann GmbH eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei der Juwelier Hoffmann GmbH bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

(c) Der KUNDE kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ausdrucken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der KUNDE unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung ausdrucken. Der Vertragstext wird von der Juwelier Hoffmann GmbH nach Vertragsschluss gespeichert.

(4) die Juwelier Hoffmann GmbH ist berechtigt, das Angebot des KUNDEN innerhalb von 4 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, Telefax, E-Mail oder durch Übersendung der Ware erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung oder Warenlieferung bei dem KUNDEN eingeht, gilt das Angebot als durch die Juwelier Hoffmann GmbH abgelehnt.

(5) Sofern zwischen dem KUNDEN und der Juwelier Hoffmann GmbH keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, wird eine Lieferung gegen Vorkasse vereinbart.

(6) Soweit zwischen dem KUNDEN und der Juwelier Hoffmann GmbH keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind die Waren der Gattung nach bestimmt geschuldet, d. h., sollte die Ware nicht mehr lieferbar sein, ist die Juwelier Hoffmann GmbH berechtigt dem KUNDEN eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware zu übersenden.

(7) Bilddarstellungen im Online-Shop stellen einen Warenartikel nur in beispielhafter Form dar. Der tatsächliche Lieferanspruch des Käufers besteht nur für einen artgleichen oder gleichwertigen Artikel.

(8) Der KUNDE versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Bestellung per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind der Juwelier Hoffmann GmbH unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Preise, Versandkosten, Handelszeiten

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags bei der Juwelier Hoffmann GmbH gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit der Auftrag über die Internetplattform erteilt wurde und keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche unter der Homepage eingesehen werden können. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten über die Internetplattform abgegeben werden, gelten die jeweiligen Preislisten von der Juwelier Hoffmann GmbH. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauf folgenden Handelstages aktuelle Preis.

(3) Angebote die per Brief, Telefax oder E-Mail eingehen, werden während der Bürozeiten bearbeitet. Für diese sind die Kurse zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bei der Juwelier Hoffmann GmbH während der Bürozeiten relevant. Ein Anspruch auf unverzügliche Orderannahme und -bestätigung außerhalb der jeweiligen Bürozeiten besteht gegenüber der Juwelier Hoffmann GmbH nicht. Sofern das Büro zum Zeitpunkt des Auftragseingangs besetzt ist, wird die per Brief, Telefax oder E-Mail eingehende Order grundsätzlich sofort bearbeitet. Nicht sofort bearbeitete Aufträge werden mit dem zu Beginn der nächsten Bürozeit relevanten Kurs abgerechnet.

(4) Der Versand der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des KUNDEN. Die Logistikkosten werden dem Kunden vor Abschicken des Online-Auftrages angezeigt.

(5) Sofern der KUNDE bei der Bestellung angibt, die georderte Ware selbst an der Geschäfts- oder Bürostelle abzuholen, erfolgt die Bereitstellung der vom Kunden gekauften Edelmetalle bis zu 10 Werktage nach Benachrichtigung des Kunden über die erfolgte Bereitstellung der Ware kostenfrei. Wird die Ware vom Kunden nicht fristgerecht abgeholt, behält sich die Juwelier Hoffmann GmbH vor, für jeden über die eingeräumte Abholfrist hinausgehenden Werktag ein Entgelt von 10,00 EUR pro Tag dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dieses Entgelt ist bei Abholung in bar vom Kunden zu entrichten.

§ 5 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“

Die Juwelier Hoffmann GmbH kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“ ergeben. Die Juwelier Hoffmann GmbH behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung vorzunehmen.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch den KUNDEN. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung oder mit Zugang der Rechnung bei dem KUNDEN ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der KUNDE innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Für das Mahnverfahren entstehen Kosten, die der Käufer zu tragen hat.

(2) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Unternehmer für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich die Juwelier Hoffmann GmbH ausdrücklich vor.

(3) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen von der Juwelier Hoffmann GmbH gegen den KUNDEN sofort fällig.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur mit von der Juwelier Hoffmann GmbH unbestrittenen oder gegenüber der Juwelier Hoffmann GmbH rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung, Lieferzeit

(1) Bei Zustellung erfolgt die Lieferung an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse. Dabei muss es sich ausschließlich um eine Haus- bzw. Firmenadresse handeln, bei denen eine direkte Übergabe an eine Person möglich ist. Die Beschickung von Postfächern oder die Hinterlegung bei Packstationen sind ausgeschlossen.

(2) die Juwelier Hoffmann GmbH informiert den KUNDEN über die Übergabe seiner Ware an den Logistikpartner. Diese Information erfolgt nach Eingang des Kaufpreises bei der Juwelier Hoffmann GmbH. Der KUNDE ist verpflichtet am Tag der mit der Juwelier Hoffmann GmbH oder dem Logistikpartner vereinbarten Anlieferung ganztägig oder im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters unter der Lieferadresse anwesend zu sein. Ein exakter Lieferzeitpunkt wird aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vereinbart.

(3) Aufträge, die zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangen und angenommen wurden, werden jeweils als Einzelfälle bearbeitet und können nicht zusammengefasst werden. Die Auslieferung der Waren erfolgt separat je Auftrag. Etwaige Logistikkosten fallen je Auftrag an.

(4) Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern ist die Juwelier Hoffmann GmbH im zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist die Juwelier Hoffmann GmbH zur Teillieferung berechtigt.

(5) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Juwelier Hoffmann GmbH von seinem Lieferanten ohne ein Verschulden von der Juwelier Hoffmann GmbH trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist die Juwelier Hoffmann GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Juwelier Hoffmann GmbH den KUNDEN unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten oder gleichwertige Artikel zur Ersatzlieferung anbieten.

(6) Die Lieferung erfolgt spätestens zu der in der Produktbeschreibung angegebenen Frist. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungseingang bei uns und bei allen anderen Online-Zahlungsarten ab erfolgreich abgeschlossenem Zahlungsvorgang zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(7) Kommt der KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Juwelier Hoffmann GmbH berechtigt, Ersatz des der Juwelier Hoffmann GmbH insoweit entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich die Juwelier Hoffmann GmbH vor.

(8) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (7) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den KUNDEN über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

(9) die Juwelier Hoffmann GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der Juwelier Hoffmann GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der Juwelier Hoffmann GmbH ist der Juwelier Hoffmann GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von der Juwelier Hoffmann GmbH zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von der Juwelier Hoffmann GmbH auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(10) die Juwelier Hoffmann GmbH haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von der Juwelier Hoffmann GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(11) Sofern der KUNDE Unternehmer ist, haftet die Juwelier Hoffmann GmbH im Übrigen im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mit mehr als 10 % des Lieferwertes.

(12) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des KUNDEN bleiben vorbehalten.

(13) Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

§ 8 Gefahrenübergang

(1) Ist der KUNDE Verbraucher, gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht im Fall der Versendung erst mit Übergabe an den KUNDEN oder seinen Beauftragten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der KUNDE im Annahmeverzug befindet.

(2) Ist der KUNDE Unternehmer, gilt folgendes: Sofern zwischen der Juwelier Hoffmann GmbH und dem KUNDEN keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ist Lieferung „ab Büro“ (der Juwelier Hoffmann GmbH) vereinbart. Die Transportversicherung ist in den regulären Logistikkosten grundsätzlich eingeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von der Juwelier Hoffmann GmbH.

(2) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der KUNDE der Juwelier Hoffmann GmbH unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen. Der KUNDE haftet für alle Kosten, die der Juwelier Hoffmann GmbH für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen sind.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den KUNDEN wird stets für die Juwelier Hoffmann GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Juwelier Hoffmann GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Juwelier Hoffmann GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(4) Wird die Ware, mit anderen, der Juwelier Hoffmann GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Juwelier Hoffmann GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE der Juwelier Hoffmann GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Juwelier Hoffmann GmbH.

§ 10 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Verbrauchern

(1) Soweit zwischen der Juwelier Hoffmann GmbH und dem Verbraucher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.

(2) Für eine Haftung von der Juwelier Hoffmann GmbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzungen:

(a) die Juwelier Hoffmann GmbH haftet, sofern der Juwelier Hoffmann GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Juwelier Hoffmann GmbH nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

(b) Sofern die Juwelier Hoffmann GmbH gemäß Abs. (2) (a) für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von der Juwelier Hoffmann GmbH auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Juwelier Hoffmann GmbH nach dem bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischer Weise rechnen musste.

(c) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn die Juwelier Hoffmann GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

(d) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter derer sich die Juwelier Hoffmann GmbH zur Vertragserfüllung bedient.

§ 11 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern

(1) die Juwelier Hoffmann GmbH ist verpflichtet, dem Unternehmer die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei zu übergeben.

(2) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Unternehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist die Juwelier Hoffmann GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht Seite 1 von 2 dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.

(5) die Juwelier Hoffmann GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der Juwelier Hoffmann GmbH beruhen. Soweit die Juwelier Hoffmann GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) die Juwelier Hoffmann GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Juwelier Hoffmann GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Unternehmer vertraut hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.

(10) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abs. (1) bis (9) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. (10) S. 1 gilt auch, soweit der Unternehmer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(11) Soweit die Schadensersatzhaftung der Juwelier Hoffmann GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Juwelier Hoffmann GmbH.

§ 12 Schadenspauschalierung

Im Fall der Nichtabnahme des Kaufgegenstandes durch den KUNDEN ist die Juwelier Hoffmann GmbH berechtigt von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen. Verlangt die Juwelier Hoffmann GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Nettokaufpreises. Dem KUNDEN wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von der Juwelier Hoffmann GmbH angegebene Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich die Juwelier Hoffmann GmbH vor. Sofern der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorleistung gegangen ist, ist die Juwelier Hoffmann GmbH berechtigt, die Schadenspauschale gem. S. 1 und / oder einen weitergehenden Schaden gem. S. 3 von der geleisteten Vorauszahlung in Abzug zu bringen und verpflichtet, den verbleibenden Restbetrag an den Kunden zurückzuerstatten.

II. Differenzbesteuerung nach §25a UStG

(1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 von beweglichen körperlichen Gegenständen gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Der Unternehmer ist ein Wiederverkäufer. Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert.

2. Die Gegenstände wurden an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert. Für diese Lieferung wurde

a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben oder

b) die Differenzbesteuerung vorgenommen.

3. Die Gegenstände sind keine Edelsteine (aus Positionen 71 02 und 71 03 des Zolltarifs) oder Edelmetalle (aus Positionen 71 06, 71 08, 71 10 und 71 12 des Zolltarifs).

(2) Der Wiederverkäufer kann spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung eines Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er die Differenzbesteuerung von Beginn dieses Kalenderjahres an auch auf folgende Gegenstände anwendet:

1. Kunstgegenstände (Nummer 53 der Anlage 2), Sammlungsstücke (Nummer 49 Buchstabe f und Nummer 54 der Anlage 2) oder Antiquitäten (Position 9706 00 00 des Zolltarifs), die er selbst eingeführt hat, oder

2. Kunstgegenstände, wenn die Lieferung an ihn steuerpflichtig war und nicht von einem Wiederverkäufer ausgeführt wurde.

Die Erklärung bindet den Wiederverkäufer für mindestens zwei Kalenderjahre.

(3) Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt; bei Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b und in den Fällen des § 10 Abs. 5 tritt an die Stelle des Verkaufspreises der Wert nach § 10 Abs. 4 Nr. 1. Lässt sich der Einkaufspreis eines Kunstgegenstandes (Nummer 53 der Anlage 2) nicht ermitteln oder ist der Einkaufspreis unbedeutend, wird der Betrag, nach dem sich der Umsatz bemisst, mit 30 Prozent des Verkaufspreises angesetzt. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Im Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 gilt als Einkaufspreis der Wert im Sinne des § 11 Abs. 1 zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer. Im Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 schließt der Einkaufspreis die Umsatzsteuer des Lieferers ein.

(4) Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt (Gesamtdifferenz). Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt. Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.

(5) Die Steuer ist mit dem allgemeinen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 zu berechnen. Die Steuerbefreiungen, ausgenommen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), bleiben unberührt. Abweichend von § 15 Abs. 1 ist der Wiederverkäufer in den Fällen des Absatzes 2 nicht berechtigt, die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer, die gesondert ausgewiesene Steuer oder die nach § 13b Absatz 5 geschuldete Steuer für die an ihn ausgeführte Lieferung als Vorsteuer abzuziehen.

(6) § 22 gilt mit der Maßgabe, dass aus den Aufzeichnungen des Wiederverkäufers zu ersehen sein müssen

1. die Verkaufspreise oder die Werte nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1,

2. die Einkaufspreise und

3. die Bemessungsgrundlagen nach den Absätzen 3 und 4.

Wendet der Wiederverkäufer neben der Differenzbesteuerung die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an, hat er getrennte Aufzeichnungen zu führen.

(7) Es gelten folgende Besonderheiten:

1. Die Differenzbesteuerung findet keine Anwendung

a) auf die Lieferungen eines Gegenstands, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstands an den Wiederverkäufer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist,

b) auf die innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Sinne des § 1b Abs. 2 und 3.

2. Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Erwerber im Sinne des § 1a Abs. 1 die Differenzbesteuerung im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist.

3. Die Anwendung des § 3c und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a) sind bei der Differenzbesteuerung ausgeschlossen.

(8) Der Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er Absatz 4 nicht anwendet. Bezieht sich der Verzicht auf die in Absatz 2 bezeichneten Gegenstände, ist der Vorsteuerabzug frühestens in dem Voranmeldungszeitraum möglich, im dem die Steuer für die Lieferung entsteht.

III. Sonstige allgemeingültige Regelungen

§ 1 Anwendbares Recht

Für die Verkaufs- und Ankaufbedingungen der Juwelier Hoffmann GmbH und die Geschäftsbeziehung zwischen der Juwelier Hoffmann GmbH und dem KUNDEN bzw. Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 2 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Sofern der KUNDE bzw. Verkäufer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von der Juwelier Hoffmann GmbH Gerichtsstand. Die Juwelier Hoffmann GmbH ist jedoch berechtigt, den KUNDEN bzw. Verkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der jeweilige Geschäftssitz der Erfüllungsort.

§ 3 Schlussbestimmungen

Der Vertrag sowie die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

IV. Datenschutzhinweis

Die Juwelier Hoffmann GmbH misst dem Schutz der personenbezogenen Daten einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. Die Juwelier Hoffmann GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung.

Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch formlose Mitteilung auf dem Postweg an die Juwelier Hoffmann GmbH Altmarkt 10a, 01067 Dresden, widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Bestellabwicklung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen.

Stand: Januar 2018